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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Mitbestimmung bei Sport- & Fitnessangeboten für Mitarbeitende

Facility Management: Hospitality » Sport » Mitbestimmung

Mitgestaltung als Chance für Akzeptanz, Qualität und Kultur im Unternehmen

Mitgestaltung als Chance für Akzeptanz, Qualität und Kultur im Unternehmen

Ziel ist es, die Mitbestimmung und aktive Mitgestaltung von Mitarbeitenden bei der Einführung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung von freiwilligen Sport- und Fitnessangeboten systematisch und strukturiert zu ermöglichen. Dabei sollen Rechte des Betriebsrats / der Mitarbeitervertretung gewahrt und integriert werden, Mitgestaltungsmöglichkeiten für Mitarbeitende aller Ebenen offenstehen, Bedarf und Akzeptanz von Beginn an sichergestellt werden und eine sozialpartnerschaftliche Entwicklung des Angebots gefördert werden.

Mitbestimmung bei Sport- und Fitnessangeboten ist kein Hindernis, sondern ein Katalysator für passgenaue, akzeptierte und wertgeschätzte Lösungen. Sie stärkt nicht nur die Wirksamkeit der Programme, sondern auch die Beteiligungskultur, Fairness und soziale Nachhaltigkeit im Unternehmen.

Rechtlicher Rahmen (Deutschland)

Regelung

Bedeutung

§ 87 Abs. 1 BetrVG

Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung im Betrieb, Arbeitszeitregelung, Gesundheitsförderung

§ 3 SGB VII / § 20 SGB V

Prävention als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung

Freiwillige soziale Leistungen

keine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung, aber Zustimmungspflicht bei Umsetzung mit betrieblichen Auswirkungen (z. B. Nutzungsregelung, Zugang)

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte insbesondere bei:

  • Zugangsmodalitäten (z. B. Buchungssysteme, Nutzungsbedingungen)

  • Regelungen zu Nutzung während der Arbeitszeit / Pausenzeiten

  • Hausordnungen für Sportflächen / Fitnessräume

  • Angebotsauswahl bei Kursen oder Partnerschaften

  • Anrechnung von Präventionszeiten

Beteiligungsformen in der Praxis

Beteiligungsebene

Beispielhafte Instrumente

Formelle Mitbestimmung (BR / MAV)

Betriebsvereinbarung zur Nutzung / Rahmenkonzept

Bedarfsanalyse

Mitarbeitendenbefragung zu Interessen & Wünschen

Pilotgruppen

Testgruppen für Kurse, Feedbackgruppen, Multiplikatoren

Mitgestaltung

Vorschlagswesen, Voting für Kurse, Mitarbeitende als Übungsleiter

Evaluation

Beteiligung bei der Auswertung von Zufriedenheit & Nutzungsdaten

Kommunikation

Mitwirkung an Inhalten für Intranet / App / Infoflyer

Einführung neuer Angebote

  • Transparente Kommunikation ab Projektstart

  • Einbindung des Betriebsrats in die Konzeptentwicklung

  • Gemeinsame Ausgestaltung einer Pilotphase

  • Verbindliche Feedbackschleifen (z. B. alle 3 Monate nach Start)

Betriebsvereinbarung (optional, empfohlen)

  • Regelung von Nutzung, Zugang, Versicherung, Zeiten

  • Hinweise auf Freiwilligkeit, keine Verpflichtung zur Teilnahme

  • Ausschluss arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Nicht-Teilnahme

  • Sicherstellung des Datenschutzes bei Nutzung digitaler Systeme

Beteiligung laufend stärken

  • Mitmachformate und Challenges, auch durch Anregung des BR

  • Anlaufstellen für Ideen & Beschwerden

  • Anerkennung ehrenamtlicher Bewegungs-Coaches aus dem Kollegium

  • „Sportsprechstunde“ im Betrieb – analog zum Gesundheitsdialog

Vorteile aktiver Mitbestimmung

Für das Unternehmen

Für die Mitarbeitenden

Höhere Akzeptanz und Nutzung

Mehr Einfluss auf relevante Angebote

Vermeidung von Konflikten / Widerständen

Mehr Einfluss auf relevante Angebote

Passgenauigkeit der Angebote

Gesundheit, Ausgleich, Wohlbefinden

Positive Wahrnehmung durch Betriebsrat

Gefühl von Mitsprache und Mitgestaltung

Nachhaltigkeit der Programme

Motivation durch Beteiligung